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Vier-Spiele-Sperre
Schäfer legt Einspruch ein

Der Fall Raphael Schäfer wird am Freitag vor dem Sportgericht des DFB verhandelt. Der Torwart des 1. FC Nürnberg hatte eine mündliche Verhandlung beantragt

Und das, weil er sich mit der Vier-Spiele-Sperre per Einzelrichterverfahren nicht einverstanden erklärte. Schäfer wird aufgrund der TV-Bilder ein krass sportwidrigen Verhaltens aufgrund einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler zur Last gelegt. Die Verhandlung am Freitag leitet der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz. Nach Auswertung der vorliegenden Fernsehbilder des Bundesliga-Spiels VfL Wolfsburg gegen den Club vom vergangenen Samstag sah es das Sportgericht als erwiesen an, dass Schäfer seinem Gegenspieler Zvjezdan Misimovic in der 90. Minute auf dem Boden liegend mit dem linken Bein in den Unterleib getreten hatte. Schiedsrichter Markus Schmidt hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

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