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Stuttgarter Kickers müssen ein Heimspiel vor leeren Rängen austragen

Nach dem Spielabbruch im DFB-Pokal gegen Hertha BSC Berlin (0:2) muss Fußball-Regionalligist Stuttgarter Kickers wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes ein Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Nach dem Spielabbruch im DFB-Pokal gegen Hertha BSC Berlin (0:2) muss Fußball-Regionalligist Stuttgarter Kickers wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes ein Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Donnerstag. Zudem müssen die Kickers eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Die Strafe tritt nach dem 8. November in Kraft, sodass laut Spielplan die Kickers am 18. November gegen die SV Elversberg vor leeren Rängen antreten muss. In der 81. Minute war das Spiel beim Stande von 2:0 für Berlin abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Kai Voss (Großhansdorf) aus dem Zuschauer-Bereich von einem gefüllten Bierbecher am Rücken getroffen worden war und seine Tätigkeit an der Linie nicht weiter ausüben konnte. Das DFB-Sportgericht erklärte die Hertha im Nachhinein mit 2:0-Toren zum Sieger.

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