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B. M'gladbach
Klub muss für Fans zahlen

Borussia Mönchengladbach ist vom Sportgericht des DFB wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden.

Vor, während und nach Schlusspfiff des Relegationsspiels zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach am 25. Mai 2011 wurden im Mönchengladbacher Zuschauerblock Bengalische Feuer gezündet. Zudem wurde vor und während des Erstrunden-Spiels im DFB-Pokal zwischen Jahn Regensburg und Borussia Mönchengladbach am 29. Juli im Mönchengladbacher Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

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