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Überraschendes Urteil
Pay-TV-Vermarktung beginnt zu wackeln

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit seinem Urteil am Dienstag eine Änderung der Exklusiv-Vermarktung im Pay-TV-Bereich beschlossen.

Bislang waren die Live-Übertragungen von Fußballspielen oder anderen Sportereignissen unter Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagt. Territoriale Exklusivitäts-Vereinbarungen zum Beispiel bei der Übertragung von Fußballspielen verstoßen laut EuGH gegen Unionsrecht, insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit.

Auslöser des Rechtsstreits war der Fall Karen Murphy, die in ihrem Pub im südenglischen Southsea im Jahr 2007 Live-Übertragungen von Spielen der Premier League gezeigt hatte. Dazu nutzte die Wirtin jedoch keine Gaststättenlizenz des britischen Pay-TV-Senders BSkyB, sondern importierte einen Satelliten-Decoder des Anbieters Nova, der seinerzeit die Übertragungsrechte für Premier-League-Spiele in Griechenland besaß. Dadurch sparte Murphy rund 6000 Euro (5200 britische Pfund) pro Jahr.

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