In einem regelrechten Justiz-Marathon versucht der Westfalenligist, Sponsorengelder aus einer Schenkungsvereinbarung zu erstreiten (RevierSport berichtete). Bisher war der kommissarische Vorsitzende Hermann Silvers erfolglos - und am Donnerstag gab es am Ende der öffentlichen Sitzung beim Bochumer Landgericht aus Sicht der Verantwortlichen eine schlechte Nachricht.
Trainer Magnus Niemöller ist der neueste Eintrag auf der Erkenschwicker Verletztenliste. Der Coach zog sich beim Badminton einen Achillessehnenriss zu und wurde am Donnerstag operiert. Bis Niemöller wieder fit ist, werden ihn Andreas Letzner, Klaus Maaßmann und Manfred Polfuß vertreten. Gute Nachrichten gab es von Sebastian Westerhoff. Der Offensiv-Allrounder erlitt keinen Kreuzbandriss, sondern nur eine -dehnung und könnte noch in diesem Jahr wieder für die Spvgg. auflaufen.
"Ich habe die Klage des Vereins gegen Klaus Bockhoff abgewiesen. Und zwar durch Prozessurteil als unzulässig, weil der klagende Verein nicht ordnungsgemäß vertreten war", erklärte Richter Volker Messing gegenüber RevierSport. Messings Begründung: "Im Prinzip hat der Verein seit 2002 immer wieder Satzungsänderungen beschlossen, diese aber nicht in das Vereinsregister eintragen lassen und dadurch den Vorstand nicht mehr ordnungsgemäß bestellt. Die beiden letzten Vorstandsbestellungen datieren aus dem Juni 2009 und Dezember 2010. Sowohl die Wahl von Thomas Czarnetzki (2010) als auch Hermann Silvers (2009) basierte auf Satzungsänderungen, die nicht ins Register eingetragen worden sind. Wenn eine Satzungsänderung nicht ins Vereinsregister eingetragen wird, ist sie unwirksam. Der Verein hat zwar die Vakanz durch die Wahl von Herrn Silvers zu füllen versucht, doch geht das nach meiner Auffassung ohne den Eintrag ins Vereinsregister nicht. Im Prinzip ist der Verein seit spätestens Juni 2009 nicht mehr ordnungsgemäß vertreten und kann derzeit vor Gericht nicht wirksam auftreten."
Allerdings kann Abhilfe geschaffen werden, Messing erklärt wie: "Durch die Mitgliederversammlung muss ein neuer Vorstand bestellt werden, der Verein kann aber auch beim Amtsgericht einen sogenannten Notvorstand beantragen, was - so viel ich weiß - auch schon geschehen ist. Der ist aber noch nicht wirksam", sagte der Jurist am Donnerstagnachmittag.
Verein hat noch zwei Optionen
Hermann Silvers beriet sich am Donnerstagnachmittag mit seinem Rechtsanwalt über das weitere Vorgehen - und stand deshalb auch noch nicht für eine Stellungnahme zur Verfügung. Egal ob der Verein Berufung einlegt oder nicht: Das Thema wird den Stimberg noch eine Weile beschäftigen.
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig, das durch den Verein binnen eines Monats einzulegen ist. "Wenn das Urteil jedoch rechtskräftig wird, sei es weil keine Berufung eingelegt wird oder weil das Berufungsgericht meine Auffassung bestätigt, heißt das nicht, dass der Anspruch des Vereins aberkannt worden ist", stellt Messing klar.
Im Fall Bockhoff geht es noch um 7000 Euro. In einer Schenkungsvereinbarung hatte der ehemalige Sportliche Leiter der Stimberger insgesamt 10.000 Euro zugesichert, 3000 davon wurden auch gezahlt. "Über die 7000 Euro habe ich noch nicht ein Wort verloren", hält Messing ausdrücklich fest, "es ging nur um die Frage, ob der Verein - vertreten durch Herrn Silvers und Frank Hanses - prozessfähig ist." Sobald der Verein einen neuen Vorstand oder einen Notvorstand hat, kann er seinen Anspruch neu geltend machen. Dann wird erstmals überhaupt über den Anspruch entschieden."
Die Prozesskosten aus dem aktuellen Verfahren muss die Spvgg. allerdings bezahlen - strengt sie einen neues Verfahren an, ist zudem ein weiterer Prozesskostenvorschuss fällig.
"Fall Staffel" entschieden, noch zwei in der Schwebe
Parallel wurde auch das Verfahren der Spvgg. Erkenschwick gegen den Sponsor Klaus Staffel entschieden. "Ich habe mich mit dem Kollegen Andreas Laube vorher abgestimmt und gehe schwer davon aus, dass er genau so entschieden hat, kann das aber nicht bestätigen", erklärte Messing.
Zwei weitere Verfahren sind ohnehin noch in der Schwebe. Die Klagen der Spvgg. gegen den Ehrenvorsitzenden Anton Stark und die gegen das ehemalige Beiratsmitglied Dr. Rainer Bassier.
