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DFB-Sportgericht
8000 Euro Strafe für den KSC

Das Sportgericht des DFB hat den Karlsruher SC wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Im Heimspiel des DFB-Pokals gegen Schalke 04 im Oktober waren im Karlsruher Zuschauerblock Rauchbomben und Pyrotechnik abgebrannt worden. Zudem wurden beim Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt im Dezember mehrere Böller sowie eine Rauchbombe gezündet. Der Klub hat dem Urteil zugestimmt.

Kurz Notiert / Amateurfußballnews

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