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Pokal-Randale
Klubs hoffen auf Strafmilderung

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Das Bundesgericht des DFB verhandelt am 23. Februar die Berufungen von Dortmund und Dresden gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 24. November 2011.

Geleitet wird die mündliche Verhandlung (ab 12.30 Uhr) von Goetz Eilers, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.

Nach den Vorkommnissen beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden am 25. Oktober 2011 hatte das Sportgericht gegen Dynamo Dresden einen Ausschluss vom DFB-Pokal für die neue Saison 2012/2013 verhängt. Damit war das Gremium bei seiner mündlichen Verhandlung am 24. November 2011 in Frankfurt dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses gefolgt.

Wegen dieser Vorkommnisse hatte das DFB-Sportgericht darüber hinaus den deutschen Meister Dortmund mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt, da Dresdner Anhänger eine große Zahl an pyrotechnischen Mitteln ins Stadion mitführen konnten. Beide Klubs hatten Berufung gegen das gegen sie ausgesprochene Urteil eingelegt.

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