Startseite » Mehr Sport » Eishockey

DEG legt Klage beim Schiedsgericht ein

Vizemeister DEG Metro Stars hat wie angekündigt fristgerecht Klage beim Schiedsgericht der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) gegen die Wertung des Spiels bei den Krefeld Pinguinen (3:4) eingereicht.

Vizemeister DEG Metro Stars hat wie angekündigt fristgerecht Klage beim Schiedsgericht der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) gegen die Wertung des Spiels bei den Krefeld Pinguinen (3:4) eingereicht. Das teilte der Pokalsieger am Freitag mit. Die Düsseldorfer protestieren, da ein Regelverstoß von Schiedsrichter Harald Deubert zum zwischenzeitlichen 3:2 der Krefelder geführt hatte. Am 8. Januar hatte die DEL vier Tage nach dem Spiel einen ersten Protest bereits abgewiesen, da der Regelverstoß `mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit´ nicht über den Ausgang der Begegnung entschieden habe. Deubert hatte in der 39. Minute je zwei Minuten Strafe gegen Krefelds Alexander Seliwanow und DEG-Spieler Darren van Impe verhängt.

Kurz darauf erhielt der Düsseldorfer Robert Dietrich eine Zweiminuten-Strafe. Die dadurch entstehende 4:3-Überzahl nutzten die Pinguine zum 2:2-Ausgleich. Anstatt den Regeln entsprechend nun aber die Strafe von Dietrich aufzuheben, ließ der Referee van Impe wieder auf das Eis. Somit musste die DEG länger in Unterzahl spielen, Krefeld traf in der zusätzlichen Überzahl-Zeit zum 3:2. Konsequenzen hatte der Fehler allerdings für Schiedsrichter Deubert, der vier Wochen nicht mehr für DEL-Spiele berücksichtigt wird. Außerdem soll das Kampfgericht in Krefeld ausgewechselt werden.

RevierSport Fussballbörse

Verein sucht Spieler
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Verein sucht Spieler
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht

Kurz Notiert / Amateurfußballnews

RevierSport Digital

Im günstigen Abo oder als Einzelheft

Jeden Montag und Donnerstag Fußball ehrlich und echt von der Bundesliga bis zur Bezirksliga. Im günstigen Abo oder als Einzelheft auf ihrem PC, Mac oder mobilem Endgerät.