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DFB-Sportgericht belegt KSC mit 8000 Euro Bußgeld

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC mit einer Geldstrafe von 8000 Euro belegt.

Zweitligist Karlsruher SC ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt worden. Grund für die Geldstrafe war laut DFB "mangelnder Schutz des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst sowie mangelnder Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen".

Während des Zweitliga-Spiels des KSC gegen Hansa Rostock am 20. November 2006 waren im Rostocker Fanblock zwei Leuchtraketen gezündet worden. Darüber hinaus waren während des Gastspiels der Karlsruher beim 1. FC Kaiserslautern am 29. Januar 2007 aus dem KSC-Fanblock zwei Raketen abgefeuert und eine Rauchbombe gezündet worden, woraufhin die Begegnung für zwei Minuten unterbrochen werden musste.

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