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Concha-Klage
Entscheidung erst am 17. August

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Abwehrspieler Matias Concha vom VfL Bochum muss sich nach seiner Klage vor dem Berliner Landgericht gegen Macchambes Younga-Mouhani noch gedulden.

Nach der mündlichen Verhandlung am Freitag kündigte das Gericht in Tegel für den 17. August die Verkündung des Urteils an. Ein Trend sei nicht zu erkennen. "Vielleicht reichen die Parteien bis dahin noch schriftliche Aussagen nach", sagte ein Gerichtssprecher dem SID.

Concha (32) verklagt den ehemaligen Mittelfeldspieler von Union Berlin auf Zahlung eines Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 200.000 Euro. Der 37 Jahre alte Younga-Mouhani soll den Schweden im Spiel am 6. Dezember 2010 bei einem Zusammenprall das Schien- und Wadenbein gebrochen haben. Der Schiedsrichter hatte das angebliche Foul nicht geahndet.

Sollte Concha mit seiner Klage Erfolg haben, hätte das womöglich weitreichende Folgen für den Profifußball. Wenn Schadensersatzansprüche außerhalb des Sportgerichts vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden können, könnte der Fall Concha sicherlich viele Nachahmer finden.

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