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Regierung mit Anti-Doping-Gesetz
Nun muss der Bundestag entscheiden

Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein `Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport´ eingebracht. Es sieht Haft- und Vermögensstrafen für banden- oder gewerbsmäßigen Handel vor sowie die Einschaltung des Bundeskriminalamtes bei den Ermittlungen mit der Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung.

Sportler fallen nur dann unter das Gesetz, wenn sie verbotene Substanzen `in nicht geringer Menge´ besitzen, also nicht nur zum Eigengebrauch. Die Bestrafung gedopter Athleten bleibt ansonsten weiter allein der Sportgerichtsbarkeit überlassen. Die Grenzwerte für `nicht geringe Mengen´ sollen in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.

`Der Beschluss des Kabinetts ist ein wichtiger Schritt, um die Strafverfolgung von Dopingtätern zu verbessern und die Dopingbekämpfung in Deutschland weiter voranzubringen´ sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. `Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Sport gegen Doping vor, nur im engen Schulterschluss werden wir Erfolg haben.´ Schäuble begrüßte es, dass der Sport den Entwurf mittrage und rief Länder, Sport und Wirtschaft auf, ihren Dopingkampf weiter zu verstärken. Über das Gesetz muss der Bundestag entscheiden.

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