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Duisburg muss 4000 Euro Strafe zahlen
Mangelnder Schutz gegen den KSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist MSV Duisburg wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichters mit einer Geldstrafe von 4000 Euro belegt. In der Begegnung gegen Tabellenführer Karlsruher SC am 12. Februar (2:1) war aus dem Duisburger Fanblock ein Feuerwerkskörper auf das Spielfeld geworfen worden.

Der Feuerwerkskörper zündete in der Nähe des Schiedsrichters. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. Unterdessen stellte der DFB das Verfahren gegen Bundesligist VfL Wolfsburg ein. In der Begegnung bei Hannover 96 am 9. Februar (2:2) war im VfL-Block eine Rauchbombe gezündet worden.

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