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Geldstrafen für Aachen und Bremen
Mangelnder Schutz des Schiedsrichters

Bundesligist Alemannia Aachen wurde vom Sportgericht des DFB aufgrund von Sicherheitsmänglen zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt, Werder Bremen muss wegen des gleichen Vergehens 4000 Euro zahlen. Beiden Klubs wurde mangelnder Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners sowie unsportliches Verhalten vorgeworfen.

In der 1. Spielminute des Meisterschaftsspiels der Aachener gegen Stuttgart am 4. November 2006 musste das Spiel wegen starker Rauchentwicklung kurzzeitig wieder unterbrochen werden, nachdem im Stuttgarter Fanblock eine Rauchbombe gezündet worden war. Ebenfalls unterbrochen werden musste das Bundesliga-Heimspiel der Aachener gegen Leverkusen am 28. Januar 2007, als in der 54. Minute im Leverkusener Fanblock ein Leuchtfeuerwerk entfacht wurde. Darüber hinaus wurden während des Aachener Heimspiels gegen den Bundesliga-Konkurrenten Hannover 96 am 3. Februar 2007 im Hannoveraner Fanblock zwei Rauchbomben angesteckt.

In 83. Spielminute des Duells von Werder gegen Schalke am 4. Februar 2007 wurde ein Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen und verfehlte diesen nur knapp. Drei Plastikbecher wurden auch am 11. Februar 2007 beim Bundesliga-Heimspiel der Bremer gegen den Hamburger SV geworfen, in diesem Fall auf das Spielfeld. Kurz vor Spielbeginn war zudem im Hamburger Fanblock eine Rauchbombe gezündet worden. Beide Vereine haben den Urteilen zugestimmt, sie sind somit rechtskräftig.

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