Der Verband folgte damit dem Antrag der Pfälzer, die sich darauf beriefen, dass nicht Bellinghausen, sondern sein Mitspieler Gregory Vignal das von Referee Wagner geahndete Foulspiel begangen habe.
Im offiziellen Urteilsspruch des DFB heißt es: "Die Aussage des Schiedsrichters Lutz Wagner und die Betrachtung der Fernsehaufzeichnung ergeben eindeutig und zweifelsfrei, dass die von Schiedsrichter Lutz Wagner gegen Lizenzspieler Axel Bellinghausen ausgesprochene Verwarnung unrichtig war und auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruhte." Vignal hat keine nachträglichen Konsequenzen zu befürchten.
