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Einspruch wurde abgelehnt

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Die UEFA hat den Einspruch des Bundesligisten Schalke 04 gegen die Wertung des Achtelfinal-Hinspiels der Champions League bei Galatasaray Istabul abgelehnt.

Das bestätigte der Klub auf SID-Anfrage am Mittwochabend. Die Königsblauen hatten den Einspruch eingelegt, weil sie Zweifel an der Spielberechtigung des Ivorers Didier Drogba für die Türken hatten.

Schalke hatte seinen Protest mit dem Reglement der Champions League begründet. Dort heißt es: "Für alle Spiele ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die verbleibenden Spiele im laufenden Wettbewerb nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 1. Februar 2013 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar."

Galatasaray hatte auf seiner offiziellen Homepage eine Spielberechtigung für Drogba erst am 12. Februar vermeldet. Der ehemalige Chelsea-Torjäger war Ende Januar vom chinesischen Erstligisten Shanghai Shenhua nach Istanbul gewechselt. Shenhua hatte angekündigt, seinerseits Klage gegen Galatasaray einzureichen. Shenhua habe demzufolge Beweise, dass der 34-Jährige mit seinem Wechsel seinen gültigen Vertrag gebrochen und Galatasaray somit gegen die Transferregeln des Weltverbandes FIFA verstoßen habe.

Das Achtelfinal-Rückspiel in der Königsklasse in der Schalker WM-Arena findet am 12. März statt.

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