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Dynamo Dresden
Es bleibt beim Ausschluss aus dem Pokal

Dresden ist mit seinem Antrag auf Einstweilige Verfügung, bei der Pokalauslosung im Lostopf zu sein, vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main gescheitert.

Das OLG wies den Antrag der Dresdener als unbegründet zurück. Es liege bereits ein endgültiger Schiedsspruch vor, der die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils habe. Der Verein muss die Kosten von 130.000 Euro für das Verfahren tragen.

Der achtmalige DDR-Meister war vor ein Zivilgericht gezogen, nachdem er wegen erneuter Krawalle seiner Fans von allen Instanzen der Sportgerichtsbarkeit vom Pokalwettbewerb in der kommenden Saison ausgeschlossen worden war.

Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, begrüßte die Entscheidung: "Das OLG verweist auf die abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit sowie des Ständigen neutralen Schiedsgerichts und lehnt eine eigene Entscheidungsmöglichkeit zurecht ab", sagte der DFB-Vertreter.

Kurz Notiert / Amateurfußballnews

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