Dies gab der DFB am Mittwoch bekannt. In der 38. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 19. Oktober 2013 waren aus dem Schalker Zuschauerblock mehrere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.



