Das DFB-Sportgericht hat den VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Vergehen in drei verschiedenen Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Bei Fall 1 ging es um das Heimspiel gegen den 1. FC Köln am 10. November 2013. In dieser Partie wurde in der 51. und 66. Spielminute jeweils im Bochumer Fanblock ein Kanonenschlag gezündet.
Zwölf Tage später war der VfL zu Gast beim DSC Arminia Bielefeld. Bei dem Auswärtsspiel wurde in der 12. und 14. Minute Pyrotechnik im Gäste-Block gezündet.
Fall 3 ereignete sich am 1. Dezember. Beim Heimspiel gegen den TSV 1860 München wurden in der 62. Spielminute nach einem Münchner Torerfolg mehrere Feuerzeuge und Münzen aus dem VfL-Fanblock in Richtung der jubelnden 1860-Spieler geworfen. Zeitgleich wurde ein Böller gezündet.



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