Hoeneß hat Erträge von einem Konto bei einer Schweizer Bank nicht versteuert.
Um Straffreiheit zu erreichen, hatte Hoeneß im Januar 2013 eine Selbstanzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hält diese aber für nicht vollständig oder nicht korrekt.
Der Prozess vor der 5. Strafkammer am Landgericht München II ist auf vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird bereits für Donnerstag erwartet. Im ungünstigen Fall droht Hoeneß eine Haftstrafe.


