Die Verteidigung des 62-Jährigen beantragte dagegen im abschließenden Plädoyer am Donnerstagvormittag die Einstellung des Verfahrens. Für den Fall, dass das Gericht Hoeneß' Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung als unwirksam ansieht, fordert die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Das Urteil soll vor der 5. Strafkammer des Landgerichts München II ab 14.00 Uhr verkündet werden.
Die entscheidende Frage ist, ob Hoeneß' Selbstanzeige vom 18. Januar 2013 wirksam ist oder nicht. In der Anklage war dem Bayern-Präsidenten Steuerhinterziehung in Höhe von 3,545 Millionen Euro vorgeworfen worden, der für das Urteil relevante Betrag liegt inzwischen bei 27,2 Millionen. Diese Summe nahm die zuständige Steuerfahnderin anhand von Unterlagen, die sie am 28. Februar 2014 erhalten hatte, als "best case" für Hoeneß an.


