Durch den Böllerwurf waren sieben Zuschauer teilweise erheblich verletzt worden. Andere Stadionbesucher identifizierten den 40-Jährigen und übergaben ihn dem Ordnungsdienst. Ein Schreiben, in dem der Täter zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro aufgefordert wird, ist Ende letzter Woche versandt worden.
Das Sportgericht des DFB hatte den 1. FC Köln unter anderem wegen dieses Vorfalls zu einer Geldstrafe und dem möglichen Teilausschluss von Fans verurteilt. Es entspricht der Rechtsprechung deutscher Zivilgerichte, dass ein vom DFB-Sportgericht zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilter Club die überführten Täter in vollem Umfang auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens in Anspruch nehmen kann. Dies hat der 1. FC Köln nun umgesetzt. Bereits im Februar hatte der FC gegen den Täter zudem ein dreijähriges bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen.




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