Der 31-Jährige war nach angeblich vereinsschädigenden Äußerungen in einer geschlossenen Facebook-Gruppe durch den Ehrenrat der SGW aus dem Verein ausgeschlossen worden. Gegen seinen Ausschluss legte Knippschild eine einstweilige Verfügung ein.
Über diese sollte das Bochumer Amtsgericht am heutigen Donnerstag entscheiden. Die mündliche Verhandlung, die um 12.30 Uhr begann, blieb jedoch ohne Ergebnis. Richterin Ragu beschloss, dass die Verhandlung vertagt wird und über die einstweilige Verfügung am kommenden Donnerstag um 10 Uhr in Abwesenheit der Beteiligten entschieden wird.
"Es ist ein weiterhin offenes Verfahren, die Chancen stehen 'fifty-fifty'", sagte Knippschild im Anschluss an die Verhandlung. Für den Verein Wattenscheid 09 war der 1. Vorsitzende Christoph Jacob in Begleitung eines Anwalts zugegen.
Das Hauptsache-Verfahren, in dem über den ausgesprochenen Vereinsausschluss an sich entschieden wird, wird sich unter Umständen noch anschließen. Nur wenn der Vereinsausschluss bestätigt würde, wäre Knippschild bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20. August nicht stimmberechtigt. Auslöser des Streits war ein Posting zum Ausscheiden des langjährigen Wattenscheider Physiotherapeuten Eugen Krawczyk.



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