Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Schalke im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt.
Kurz vor Ende des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 13. Dezember 2014 wurde ein silbernes Feuerzeug von der Haupttribüne in Richtung der Trainerbänke geworfen und traf Schalkes Co-Trainer Sven Hübscher am Kopf. Dieser erlitt eine Platzwunde, die genäht werden musste.
Darüber hinaus wurde in der 71. Minute des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 20. September 2014 nach dem Platzverweis für Julian Draxler aus dem Bereich der Haupttribüne ein Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Zudem wurden kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 6. Dezember 2014 im Schalker Zuschauerblock Rauchbomben und mehrere Bengalische Feuer gezündet.
Der Club akzeptiert die Entscheidung und wird keinen Einspruch erheben. Vielmehr wird er die Täter wegen des dem Verein dadurch entstandenen Schadens in Regress nehmen. Zudem weist der FC Schalke auf seiner Homepage darauf hin, dass das Werfen von Gegenständen den Verein in die Verpflichtung bringen kann, die bestehenden Fangnetze in der VELTINS-Arena noch zu verstärken und zu erweitern.




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