Startseite » Fußball » Kreisliga A

Köln
Schiri von 15 Mann ins Koma geprügelt

(4) Kommentare

Schreckliche Szenen in Köln-Bocklemünd: Weil er Zivilcourage bewies, wurde Burkan Ilhan von 15 Männern ins Koma geprügelt und überlebte nur knapp.

Eine Not-OP mit 35 Stichen und einer Metallplatte rettete dem 22-jährigen Schiedsrichter des Kreises Köln nach Medienberichten das Leben.

Am Sonntagabend bemerkte Ilhan, der seinem Vater beim Renovieren half, wie zwei Männer einen Vater und dessen Sohn schlagen. Der 22-Jährige lief hin, versuchte die Männer abzuhalten. Diese flohen zwar, kamen wenige Minuten später aber mit 13 Mann Verstärkung und mit Eisenstangen und Messern bewaffnet zurück und überfielen Burkan Ilhan.

Gefunden auf …

Im Krankenhaus wurde Ilhan, seit sieben Jahren als Schiedsrichter des C-Ligisten Türk Genc SV Köln aktiv, ins künstliche Koma versetzt und not-operiert. Seine Kopfhaut musste mit 35 Stichen genäht werden, außerdem wurde eine Metallplatte eingesetzt. Ilhan bereut gegenüber der BILD sein Handeln dennoch nicht, gibt an, jederzeit wieder einschreiten zu wollen. Gegen den ebenfalls 22-Jährigen vermeintlichen Haupttäter wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

(4) Kommentare

RevierSport Fussballbörse

Verein sucht Spieler
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Verein sucht Spieler
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht

Kurz Notiert / Amateurfußballnews

KOMMENTARE

Hinweis:
Um Kommentare schreiben zu können, musst du eingeloggt sein. Falls du noch nicht angemeldet bist, kannst du dich hier kostenlos anmelden.

Login via Facebook

Der Login via Facebook erleichtert Ihnen die Anmeldung
  • 2fast4u 24.01.2015 12:06 Uhr
    Der Bezug zum Fußball fehlt zwar, aber fast noch skandalöser als dieses offensichtlich asoziale Pack ist die Tatsache, dass "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen (gemeinschaftlichem) versuchten Totschlag ermittelt wird.
  • RWE SG 24.01.2015 13:53 Uhr
    Zitatgeschrieben von 2fast4u

    Der Bezug zum Fußball fehlt zwar, aber fast noch skandalöser als dieses offensichtlich asoziale Pack ist die Tatsache, dass "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen (gemeinschaftlichem) versuchten Totschlag ermittelt wird.



    Das hat sich wohl geändert:

    Nach neuen Informationen über die Schwere von Burkans Verletzungen übernahm jedoch die Mordkommission den Fall. Sie ermittelt nun wegen eines schwereren Deliktes – wegen versuchten Totschlags.

    Deshalb beantragten die Ermittler auch einen Haftbefehl. Weil die zu erwartende Freiheitsstrafe bei Totschlag wesentlich höher ist als bei Körperverletzung, gehen die Ermittler nun von Fluchtgefahr aus. Versuchter Totschlag (§212 StGB) wird mit Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis lebenslänglich bestraft.

    Und tatsächlich war Basti L. seit Donnerstag verschwunden.

    Der schmächtige Bubi, der auf Facebook-Fotos lässig mit dem „Victory“-Zeichen für die Kamera posiert, soll Burkan I. (22) mit einem Eisenpoller den Schädel eingeschlagen haben.


    schreibt die Bild
  • 2fast4u 24.01.2015 14:13 Uhr
    Tja Jürgen, vollends stellt mich das nicht zufrieden. Genau das ist das Problem, bei entsprechend eintretendem "Erfolg" (leider wird das im Strafrecht genau so genannt) wird der Vorwurf erweitert, bei Ausbleiben trotz gleicher Tathandlung nahezu regelmäßig leider nicht.

    Und wenn man sich unabhängig von einem möglichen Strafrahmen des § 224 (gef. KV) schaut, was da i. d. R. für tatsächliche Urteile raus kommen, braucht man sich nicht ob der Häufigkeit solcher Ereignisse zu wundern...ob nun im Fußballumfeld oder abseits davon.

    Wünsche Dir ein schönes WE
  • RWE SG 24.01.2015 14:33 Uhr
    Zitatgeschrieben von 2fast4u

    Tja Jürgen, vollends stellt mich das nicht zufrieden. Genau das ist das Problem, bei entsprechend eintretendem "Erfolg" (leider wird das im Strafrecht genau so genannt) wird der Vorwurf erweitert, bei Ausbleiben trotz gleicher Tathandlung nahezu regelmäßig leider nicht.

    Und wenn man sich unabhängig von einem möglichen Strafrahmen des § 224 (gef. KV) schaut, was da i. d. R. für tatsächliche Urteile raus kommen, braucht man sich nicht ob der Häufigkeit solcher Ereignisse zu wundern...ob nun im Fußballumfeld oder abseits davon.

    Wünsche Dir ein schönes WE


    Danke. Wünsche ich Dir auch in GELachenLachenLachen

RevierSport Digital

Im günstigen Abo oder als Einzelheft

Jeden Montag und Donnerstag Fußball ehrlich und echt von der Bundesliga bis zur Bezirksliga. Im günstigen Abo oder als Einzelheft auf ihrem PC, Mac oder mobilem Endgerät.