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RWE: Tabellenführung ist futsch | Fußball - Regionalliga | RevierSport online

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Rot-Weiss Essen
Soukou entkommt Sperre nicht

(8) Kommentare

Als am Donnerstagabend das Urteil im Dopingfall Cebio Soukous gesprochen wurde, konnte der Angeklagte ein wenig aufatmen.

An einem langen Abend - die Gerichtsverhandlung vor der Spruchkammer des WFLV hatte um 19 Uhr begonnen - warteten alle Beteiligten gespannt auf das Urteil, das da lautete: fünf Monate Sperre für den Essener Soukou. Interessant war dann auch, was der Richter zum Spielausgang sagte, schließlich hatte Lotte darauf plädiert, dass das Spiel für die Sportfreunde gewertet werden müsse. Die Verbandsspruchkammer sah das allerdings anders und beließ die Wertung aus dem Spiel bei.

Für Rot-Weiss Essen sprach sie allerdings ein anderes Urteil: Für RWE wird das Spiel mit 0:2 gewertet. Das bedeutet, dass der Mannschaft von der Hafenstraße ein Punkt abgezogen wird und sie damit vor dem Rückrundenstart doch noch die Tabellenführung an Alemannia Aachen verliert.

In den knapp vier Stunden zuvor waren alle Informationen und Beweise zum Fall Cebio Soukou zusammengetragen worden. Dabei hatte die Verbandsspruchkammer des WFLV neben dem Angeklagten auch Essens Sportvorstand Dr. Uwe Harttgen, den RWE-Mannschaftsarzt, den Geschäftsbesitzer des Ladens, in dem Soukou sein Mittel gekauft hatte, einen Verantwortlichen des Labors, in dem das Mittel auf Unreinheiten geprüft wurde und die Sportfreunde Lotte, die Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt hatten, zur Aufklärung angehört.

Die Frage ist jetzt, wie Rot-Weiss Essen mit Cebio Soukou weiter verfährt, immerhin besitzt er noch einen Vertrag bis Sommer 2016. Die Sperre für den 22-jährigen Mittelfeldspieler gilt ab sofort bis zum 29. Juni 2015.

Alle weiteren Informationen zum Ausgang der Verhandlung, die Urteilsbegründung und Stimmen der Beteiligten gibt es im Laufe der Freitagvormittags auf unserer Seite.

Wer weitere Details zur Verhandlung vor der Spruchkammer lesen möchte, findet diese hier.

(8) Kommentare

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  • 30.01.2015 00:00 Uhr
    Entlassung nach Rechtskraft des Urteils.
  • westkurver 30.01.2015 08:58 Uhr
    Das warten auf das Urteil war schlimm gestern Abend.
    Und dann lässt einen das Urteil im Regen stehen.
    "Wir wissen nicht so recht." hätte das Urteil auch lautren können.
    Die Spruchkammer ist selbst nicht sicher, ob das Mittel wirklich als leistungssteigernd einzustufen ist.
    Insgesamt ist das Urteil also als milde zu bezeichnen.
    Positiv ist, daß Cebio nicht Der Buhmann, sondern eher der Herr Sorglos ist.
    Die 5 monatige Sperre ist wohl als Warnung an Alle zu verstehen, Dinge aus dem Körper zu lassen , die nicht eindeutig zugelassen sind.
    Cebio hat Glück, daß ihm die "ich bin doof" Nummer abgenommen wurde.
    Der Punktverlust ist moderat und bedient auch Lottes Interessen.
    RWE hat nur den Verlust eines Punktes und zweier Tore zu beklagen. Das mag am Saisonende noch Bedeutung haben, unabhängig davon bin ich auf die Reaktion des Vorstandes gespannt.
    Konsequenterweise wäre Cebio zu entlassen. Durch das Urteil hat er RWE geschädigt und wieder negativ in die Schlagzeieln gebracht. Sicher schade für den Symphatieträger Cebio.
    Immerhin sollte es nicht heißen: "Hau bloß ab!", sondern: "Geh mit Gott, aber geh!"
  • essen999 30.01.2015 09:01 Uhr
    Vertrag auflösen, für die 3.Liga reichen seine Fähigkeiten eh nicht.
  • Red-Whitesnake 30.01.2015 09:12 Uhr
    Naja... komisches und fragwürdiges Urteil ! Aber das ist halt Rot-Weiss Essen. Und Punkte hat man vorher schon liegen lassen... besonders die 3, gegen Kray ! Da kommt es auf diesen Punkt jetzt auch nicht an. Jetzt direkt in der Printenstadt auf Sieg spielen. Jetzt erst Recht.... und das muß/müßte jetzt jeder von der Mannschaft begriffen haben ! Mehr Motivation bedarf es da eigentlich nicht mehr. Und an Cebio hat man bei seiner Verletzung festgehalten, dann kann man es jetzt auch machen. Wurden schließlich schon schlimmere Fälle durchgezogen.
  • thomas.horstmann.146 30.01.2015 09:34 Uhr
    Das Urteil ist natürlich absolut korrekt. Trotzdem kann man nur hoffen, dass es keine Auswirkung auf die Meisterschaft haben wird.
  • RWE SG 30.01.2015 09:49 Uhr
    Was soll denn an den Urteil korrekt sein?? VeraergertVeraergertVeraergertVeraergert

    Ein Urteil wie es nur von einer "Sportgerichtsbarkeit" nämlich dem DFB und seinen Landesverbänden kommen kann.

    Der Josef Blatter des WFLV H.K. hat hier wie in bester Don Vito Corleone-Manier mit dieser mehr als fragwürdigen Entscheidung Einfluß genommen auf den weiteren Saisonverlauf, wohl in der Hoffnung, die publikumsstarken Vereine verbleiben in der 4. Liga.

    @horstmann
    lieber weiter um den FC Meineid kümmern, da liegen genug "Sachen" im argen.
  • Jogy 51 30.01.2015 10:38 Uhr
    Cebio.hat einen fehler gemacht,,,,,,,,machen wir es nicht ab und zu auf der Arbeit oder in leben auch mal???dann müssten wir ja auch schon alle endlassen sein!!Pro Cebio!!RWE wird auch dadurch sicher nicht untergehen!!
  • Wolle-Essen 31.01.2015 11:51 Uhr
    Man kann das Urteil natürlich von zwei Seiten sehen. 1. Fakt: Doping wurde nachgewiesen. Ob bewusst oder unbewusst eingenommen etc. egal. Nur der Tatbestand des Dopings wird bewertet. = Urteil ist ok bzw. sogar zu Milde.
    2. Fakt: Es wurde eine Substanz die verboten und dem Doping zugeordnet wird gefunden. Der Tatbestand des Dopings wird unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft und bewertet. = Glaubt man den Aussagen der in der Verhandlung befragten, muss man zu dem Schluss kommen - das Urteil ist nicht gerecht.

    Zwar wurde der verbotene Stoff Methylhexanamin im Urin von Soukou gefunden - jedoch lt. Aussage des Gutachters in einer so geringen Konzentration, dass eine Leistungssteigerung ausgeschlossen sei. Hätte Soukou sich bewusst dopen wollen, hätte er sicherlich mehr eingenommen. Des weiteren kommt hinzu, das die verbotene Substanz weder auf der Verpackung noch auf dem Beipackzettel des Mittels vermerkt war. Für mich ist hier nicht zu Erkennen, dass der Spieler Soukou sich tatsächlich dopen wollte. In Anbetracht der Aussage des Gutachters, dass eine Leistungssteigerung durch das Mittel ausgeschlossen sei, und somit in keinster Weise Einfluss auf das Spielergebnis hatte,ist das Urteil gegenüber dem Verein Rot-Weiss-Essen nicht gerechtfertigt. Das Urteil gegen den Spieler in dieser Höhe nicht verhältnismäßig. Es wurde lediglich eine verbotene Substanz festgestellt - jedoch keine positive Beeinflussung der Leistungsfähigkeit des Spielers. Eine Bestrafung des Spielers muss schon alleine Auf Grund der gefundenen Substanz erfolgen. Unter Berücksichtigung aller o.g. Umstände hätte hier allerdings eine Strafe in der untersten Kategorie der möglichen Bestrafungen stattfinden müssen. Und ich glaube diese ist in Form von Geldstrafen zu finden.

    Ich würde einen Einspruch aus Sicht von RWE oder Soukou voll verstehen. Auch ich habe eine anderes Verständnis von gerechter Entscheidungsfindung (in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen)-

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