Das hat die Bundesarbeitsministerin, Andrea Nahles, am Montag bestätigt. Nach einen Treffen mit den Verbands-Funktionären des Deutschem Olympischen Sportbunds (DOSB) sowie des DFBs machte sie klar, dass Vertragsspieler in der Regel eine geringe Aufwandsentschädigung als Minijobber erhielten. "In diesen Fällen steht nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund", sagte die SPD-Politikerin: "Deshalb können wir hier nicht von einem klassischen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen." Dies gelte nicht nur für den Fußball, sondern für alle Sportarten mit Vertragsspielern.
Der von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohn von 8,50 Euro gilt seit dem 1. Januar 2015 und hatte in vielen Vereinen große Verunsicherung ausgelöst. Beispielsweise forderten die Oberliga-Spitzenklubs SSVg Velbert und Wuppertaler SV, dass der DFB endlich klare Richtlinien schaffen müsse. Das hat er jetzt getan.
Auch für die vielen Ehrenämtler in den 90.000 deutschen Vereinen wurde eine Lösung gefunden. Demnach fallen sie ebenfalls nicht unter den Mindestlohn, wenn ihre Tätigkeit dem Gemeinwohl dient.
Die neue Regelung schlägt den Vereinen vor, ehrenamtliche Kräfte nicht als Minijobber anzustellen, sondern ihnen Aufwandsentschädigungen zu zahlen. Vereinsangestellte wie hauptamtliche Platzwarte fallen laut DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel dagegen unter die Mindestlohnregel.

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