Der DFB hat den 1. FC Köln aufgrund der Vorfälle rund um die Spiele in Duisburg (Oktober 2014) und Mönchengladbach (Februar 2015) zu einer Geldstrafe von insgesamt 200.000 Euro verurteilt. Einen großen Teil dieser Strafe kann der FC allerdings für Präventionsmaßnahmen einsetzen.
Darüber hinaus werden die Blöcke S3 und S4 auf der Südtribüne im RheinEnergieSTADION für die drei aufeinanderfolgenden Heimspiele gegen Hoffenheim, Leverkusen und Schalke gesperrt. Die rund 2.500 von den Teilausschlüssen betroffenen Dauerkarten-Inhaber werden vom FC in Kürze angeschrieben und erhalten 3/17 des bereits bezahlten Gesamtpreises für die Saison 2014/2015 zurückerstattet. Bereits für das Hoffenheim-Spiel gekaufte Tageskarten für die Blöcke S3 und S4 werden storniert und erstattet.
Personalisierte Auswärtstickets für vier Spiele
Zudem muss der 1. FC Köln während der restlichen Auswärtsspiele der Saison 2014/2015 einige Auflagen erfüllen. Insbesondere dürfen Tickets für die Spiele in Freiburg, Berlin, Augsburg und Mainz ausschließlich personalisiert abgegeben werden. Schließlich wird der FC mit Borussia Mönchengladbach zu einem gemeinsamen Sicherheitskonzept für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele gegeneinander verpflichtet.
Der DFB führt strafverschärfend an, dass Problem-Fans des 1. FC Köln in den vergangenen Jahren wiederholt negativ aufgefallen sind. Zudem hatte der FC zum Zeitpunkt des Vorfalls in Duisburg aufgrund der Vorkommnisse in Düsseldorf (Dezember 2013) noch unter Bewährung gestanden. Zu Gunsten des Clubs werden die umfangreiche präventive Fan-Arbeit sowie die getroffenen Maßnahmen nach dem Derby gewertet. Ohne das Verhalten des Clubs hätte der DFB-Kontrollausschuss demnach einen kompletten Zuschauerausschluss bei mindestens einem Ligaspiel beantragen müssen, heißt es in der Begründung des Strafantrags.
Nochmal um kompletten Zuschauerausschluss herumgekommen
Der FC hat dem Urteil zugestimmt. Die Verfahren wegen Böllerwürfen in Frankfurt und Leverkusen sowie Pyrotechnik in Hamburg werden damit eingestellt und die Entscheidung ist rechtskräftig.




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