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Wettskandal
Geldstrafe statt Haft für Schnitzler

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Saison 2008/2009, Bastian Oczipka, Tobias Rathgeb, Rene Schnitzler, Saison 2008/2009, Bastian Oczipka, Tobias Rathgeb, Rene Schnitzler
Foto: firo

Paukenschlag im Prozess um den Fußball-Wettskandal von 2010: Der frühere Profi René Schnitzler ist vom Vorwurf der Spielmanipulation frei gesprochen worden.

In der Verhandlung an der achten Strafkammer am Landgericht Bochum sah es der vorsitzende Richter Stefan Culemann am Donnerstag nicht als erwiesen an, dass der ehemalige Kicker des Zweitligisten FC St. Pauli bewusst Einfluss auf den Ausgang vier verschiedener Partien im Jahr 2008 genommen habe.

Stattdessen wurde Schnitzler lediglich wegen versuchter Steuerhinterziehung zu 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt, weil er mindestens 60.000 Euro Bestechungsgeld von einer Wettmafia angenommen und nicht versteuert habe. "Wir waren in Geldnot und haben uns bezahlen lassen, aber niemals auf den Ausgang eines Spiels Einfluss genommen", sagte der 30-Jährige vor Gericht.

Unter Verdacht standen die Spiele der Hamburger gegen Alemannia Aachen (11. Mai 2008), Hansa Rostock (26. September 2008) und Mainz 05 (18. Mai 2008 und 23. November 2008). Laut Anklage sollten die Kiezkicker die genannten Begegnungen allesamt verlieren, einmal mit mindestens zwei Toren Unterschied. Bis auf die letzte Partie sind die angeblich vereinbarten Spielausgänge auch eingetreten.

Schnitzler hatte bereits in einer Verhandlung am Dienstag seine Beteiligung in Spielmanipulationen bestritten und über seinen Anwalt auf Freispruch plädiert. Nicht geklärt werden konnte außerdem, ob er seinerzeit auch gegen seinen eigenen Verein gewettet hat.

Nach Bekanntwerden des Wettskandals im Jahr 2010 war er allerdings vom deutschen Fußball Bund (DFB) für zweieinhalb Jahre für alle Fußballspiele gesperrt worden. Damit war Schnitzlers Profikarriere, die bei Borussia Mönchengladbach begonnen hatte, beendet.

Auch der niederländische Wettanbieter Paulus R. und ein Mittelsmann wurden vom Vorwurf des Wettbetrugs freigesprochen. Paulus R. wurde nach der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die deutsche Justiz vermeintliche Straftaten, die sich in einem anderen Land zugetragen haben sollen, nicht vollziehen darf.

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