Startseite » Pokal » DFB

DFB-Pokal
RB Leipzig siegt am grünen Tisch

VfL Osnabrück, DFB-Pokal, Spielabbruch, Osnabrück - RB Leipzig, VfL Osnabrück, DFB-Pokal, Spielabbruch, Osnabrück - RB Leipzig
Foto: Firo

Zweitligist RB Leipzig ist am Grünen Tisch in die zweite Runde des DFB-Pokals eingezogen.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wertete die wegen eines Feuerzeugwurfs auf Schiedsrichter Martin Petersen in der 71. Minute abgebrochene Erstrundenpartie beim VfL Osnabrück erwartungsgemäß mit 2:0 für die Sachsen. Der Drittligist lag zum Zeitpunkt des Abbruchs mit 1:0 in Führung.

"Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", erläuterte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das am Freitag ergangene Urteil. "Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich", erklärte Lorenz.

Leipzig hatte in seiner schriftlichen Stellungnahme eine Wiederholung der Partie vorgeschlagen. "Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein", bekräftigte Lorenz.

Über etwaige Sanktionen gegen den VfL Osnabrück wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss gesondert entscheiden.

RevierSport Fussballbörse

Verein sucht Spieler
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Verein sucht Spieler
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht
Testspielgegner gesucht

Kurz Notiert / Amateurfußballnews

RevierSport Digital

Im günstigen Abo oder als Einzelheft

Jeden Montag und Donnerstag Fußball ehrlich und echt von der Bundesliga bis zur Bezirksliga. Im günstigen Abo oder als Einzelheft auf ihrem PC, Mac oder mobilem Endgerät.