Grund dafür sind Vorkommnisse während der Spiele gegen RW Ahlen und die U23 des FC Schalke 04. Bei dem Urteil der Verbandsspruchkammer entging RWE nur knapp einem Punktabzug. „Das ist eine harte Strafe für uns, die wir als Verein aber akzeptieren müssen. Unabhängig vom
sicherlich divers verstandenen Begriff der Fankultur geht es hier darum, sich an bestehende Regeln zu halten, deren Verstoß für den Verein massive Folgen haben kann. Jeder, der einen entsprechenden Verstoß begeht, muss sich dieser Folgen für den Verein bewusst sein“, so Prof. Dr. Michael Welling, 1. Vorsitzender der Rot-Weissen.
In der 65. Spielminute war die Partie des 33. Spieltags der Regionalliga West zwischen RW Ahlen und Rot-Weiss Essen aufgrund des Abbrennens von Pyrotechnik im RWE-Block unterbrochen worden und stand bei einer 2:0-Führung der Bergeborbecker kurz vor dem Abbruch. Zwei Wochen später wurde beim Spiel gegen die Schalker U23 von Zuschauern ein
Fanartikel in Brand gesetzt. Diese Vorfälle ahndete die Verbandsspruchkammer des WFLV nun mit einer Geldstrafe.



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