Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den deutschen Vizemeister in vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro. Zudem muss der BVB ein Bundesliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und wird nur dann wirksam, wenn es innerhalb der Bewährungszeit bis zum 31. Mai 2017 zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. In diesem Fall müssten die Stehplatzbereiche 10 bis 15, also der gesamte untere Rang der Südtribüne gesperrt werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Rund um das DFB-Pokalfinale gegen Bayern München am 21. Mai in Berlin hatten BVB-Fans Pyrotechnik abgebrannt - weshalb sich der Wiederanpfiff der zweiten Hälfte wegen der starken Rauchentwicklung um etwa zwei Minuten verzögerte. Schon beim Pokalfinale 2015 hatte es ähnliche Vorfälle gegeben. Vor dem Spiel gelangten 50 bis 60 Dortmunder Zuschauer bei einem Einlasssturm unkontrolliert auf das Stadiongelände, später unter großem Druck etwa ein bis zwei Dutzend bei einem Blocksturm unkontrolliert in den Block.




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