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Rechtsstreit
Professor will FC Bayern löschen lassen

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Allianz Arena, Bayern München
Foto: firo

Lars Leuschner hat beim Amtsgericht München angeregt, den FC Bayern wegen einer "Rechtsformverfehlung" zu löschen. Das könnte auch Schalke treffen.

Fußballvereinen wie Schalke und Bayern könnte rechtlicher Ärger ins Haus stehen. Rechtsprofessor Lars Leuschner aus Osnabrück hat beim Amtsgericht München angeregt, den FC Bayern e.V. aus dem Vereinsregister zu löschen. Das berichtet die „Zeit“.

Der Grund: eine „Rechtsformverfehlung“. Es geht um mögliche Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch. Demnach müsse ein Verein einen ideellen Zweck verfolgen und dürfe nur untergeordnet Umsätze erwirtschaften. 2015 setzte der FC Bayern laut „Zeit“ aber fast eine halbe Milliarde Euro um. Bayern habe seine Profi-Abteilung zwar ausgegliedert, doch halte der eingetragene Verein weiter 75,01 Prozent der Anteile.

Bundesliga vor Grundsatzfrage

Die Bundesliga könnte vor einer Grundsatzfrage stehen, die besonders Vereine treffen könnte, die ihre Lizenzspielerabteilung nicht ausgegliedert haben – unter anderem Schalke, Mainz und Stuttgart. "Dass die aktuelle Struktur dieser Vereine rechtswidrig ist, lässt sich nicht anzweifeln", sagte Leuschner der "Zeit".

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  • rwekopo 08.09.2016 23:45 Uhr
    Was bitte,soll das denn jetzt?Hier versucht sich einer wichtig zu machen.Tut mir leid,ist so.Berichtigt bitte,wenn ich falsch liegen sollte!
  • RWO-Oldie 09.09.2016 07:55 Uhr
    So ganz abwegig finde ich das anliegen des Rechtsprofessors nicht.
    Die Vereine unterstehen der Gemeinnützigkeit und haben entsprechende steuerliche Vergünstigungen. Wenn die Vereine nun aber zu gewinnorientierten Unternehmen werden oder sich an Kapitalunternehmen beteiligen stellen sie sich in Frage.
    Frage mal Vereinsvorstände, Geschäftsführer oder Kassierer von kleinen Vereinen, auf was die alles achten müssen, um nicht in Schwierigkeiten zu kommen.
  • bringer 09.09.2016 10:39 Uhr
    Sicher hat der gute Mann recht.
    "Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts." (§21 BGB)
    Der BGH hat das konkretisiert und festgelegt, dass bei einem Verein "die wirtschaftliche Tätigkeit eine untergeordnete Rolle" spielen muss.
    Darum haben die meisten Vereine und auch der DFB die Gelddruck-machine Bundesligafußball ausgegliedert. Trotzdem beherrschen diese Vereine (beim DFB ist es etwas komplizierter) mehr oder minder direkt diese Gesellschaften. So lassen sich viele Kosten des Produkts Fußball eben der Allgemeinheit aufdrücken; zum Schaden auch und gerade der Amateurvereine. Gut ablesbar bspw. bei der beginnenden Diskussion, ob die Allgemeinheit die Kosten der Polizeieinsätze weiterhin bezahlen soll, ohne die kein Bundesligaspiel mehr möglich ist?
    Bei Juristen und Wiwis ist das ganze Konstrukt Bundesligavereine schon lange umstritten. Der Begriff "tolerierter Rechtsbruch" ist sehr passend, den Prof. Leuschner wählte.So weit, so klar.
    Aber der Profifußball hat ihn D etwa den Stellenwert den der circus maximus für römische Cäsaren hatte. Ohne Gladiatoren und Co. konnte schon mal ein Cäsar gestürzt werden.
    Ist doch kein Zufall, dass Kanzlerin Merkel vor kurzem medienwirksam bspw. J. Boateng interviewt oder Selfies aus der Kabine der Nationalelf veröffentlichen lässt, um am Erfolg der DFB-Elf teilzuhaben...
    Die leider sehr aktuelle Frage ist die nach der Unabhängigkeit der deutschen Justiz.Und deshalb mache ich mir wenig Illusionen darüber wie das wohl ausgeht.Aber notwendig ist die Auseinandersetzung auf alle Fälle.

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