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Demel für vier Spiele gesperrt
Nach Tätlichkeit gegen Bechmann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Guy Demel vom Hamburger SV wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in Form einer Tätlichkeit für vier Spiele gesperrt. Das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) sah es angesichts der Fernsehbilder als erwiesen an, dass Guy Demel in der 62. Minute des Bundesliga-Spiels VfL Bochum gegen Hamburger SV am 24. August 2007 seinem auf dem Boden liegenden Gegenspieler Tommy Bechmann absichtlich auf die rechte Kniekehle getreten hatte.

"Ein absichtlicher Tritt mit dem Stollen auf einen am Boden liegenden Gegner ohne Kampf um den Ball ist grundsätzlich krass sportwidrig. Da Guy Demel seinen Gegenspieler nicht verletzt und dieser nur kurzfristig leichtere Schmerzen verspürt hat, liegt allerdings ein leichterer Fall einer Tätlichkeit vor, der nicht mit mindestens sechs Spielen, sondern nur mit mindestens drei Spielen Sperre zu ahnden ist. Angesichts von drei Vorverurteilungen wegen Tätlichkeiten in den letzten fünf Jahren war die Sperre um ein Spiel zu erhöhen", begründete Dr. Rainer Koch das Urteil.

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