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Weidenfeller ist seinen Führerschein los

(8) Kommentare
Roman Weidenfeller, Roman Weidenfeller
Foto: firo

Roman Weidenfeller wird mit 171 Stundenkilometer geblitzt. Das kostet den BVB-Torwart für drei Monate seinen Führerschein und 600 Euro Bußgeld.

BVB-Keeper Roman Weidenfeller muss für drei Monate seinen Führerschein abgeben. Der 36-Jährige war nach Auskunft eines Gerichtssprechers in Siegen im August diesen Jahres auf einer Bundesstraße bei Burbach im Siegerland mit seinem Auto und mit mehr als 170 Stundenkilometern geblitzt worden.

Zunächst hatte Weidenfeller Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben. Zur Verhandlung hätte er eigentlich am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Siegen auflaufen müssen. "Nach Rücksprache mit dem Mandanten haben wir entschieden, das Rechtsmittel nicht aufrecht zu erhalten. Herr Weidenfeller akzeptiert das Bußgeld und das Fahrverbot", sagte sein Anwalt Stephan Seeliger am Mittwoch. "Der Einspruch ist zurückgezogen, der Termin ist aufgehoben", bestätigte auch eine Gerichtssprecherin.

Weil er bei einem Tempolimit von 100 Stundenkilometern nach Abzug der Toleranz mit Tempo 171 erwischt wurde, muss Weidenfeller nicht nur seinen Führerschein abgeben, sondern auch 600 Euro Bußgeld zahlen. Der Sprecher des Gerichts betonte aber, es handele sich bei der Strecke um eine sehr gut ausgebaute Straße. Weidenfeller sei zwar eine "außerordentlich hohe Geschwindigkeitsüberschreitung", nicht aber eine Verkehrsgefährdung vorgeworfen worden.

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  • Freigeist 14.12.2016 14:25 Uhr
    Warum muss sowas immer in der Öffentlichkeit breitgetreten werden ? Ottonormalverbraucher wird auch nicht an den Pranger gestellt. Klar ist dieses Verhalten ist bei jedem Autofahrer unentschuldbar, da gibt es keine 2Meinungen. Find dieses der Öffentlichkeit aussetzten unmöglich.
  • RWE-ole 14.12.2016 14:30 Uhr
    Über die Höhe der Geldstrafe lacht er sich wahrscheinlich schlapp. Wird Zeit, dass solche Geldstrafen wie in manch anderen Ländern an die Höhe des Einkommens gekoppelt wird
  • Mindgames 14.12.2016 14:55 Uhr
    Freigeist

    Weil ein Fußballprofi eine Person öffentlichen Interesses ist.
    Das gehört halt dazu, wenn man ein bekannter Sportler, Fußballer, etc. ist.

    RWE-ole

    Da stimme ich Dir vollkommen zu. Die Strafmaßbemessung ist, so wie sie bisher gehandhabt wird, völlig ungerecht!
  • Carschtn1904 14.12.2016 14:56 Uhr
    Nimmt der Reus ihn halt mit...
  • RWE SG 14.12.2016 15:01 Uhr
    Der Schnellfahrer Goretzka von S05 hat sein Vergehen nicht eingesehen und ist gegen seinen zurecht ausgestellten Bußgeldbescheid mit fadenscheinigen Aussagen (Plastiktüte am Radarkasten) vorgegangen.
    Er könnte auch nicht auf den Führerschein verzichten, schließlich wäre er eine Person des öffentlichen Leben.

    Da ist doch so eine Entscheidung lobenswert von Weidenfeller
  • marcus.hockesfeld 14.12.2016 16:18 Uhr
    Goretzka war aber nicht mal annähernd 71kmh zu schnell.Was da beim Weidenfeller lobenswert sein soll erschließt sich mir nicht. Sein Anwalt wird ihm gesagt haben das bei der Schwere seines Vergehens ein Einspruch keine Aussicht auf Erfolg hat
  • Herold 14.12.2016 18:41 Uhr
    Warum macht man einen alten Mann zum Fußgänger ?

    Satire aus :-((
  • TSG 1899 15.12.2016 08:36 Uhr
    Hat Reus eigentlich mittlerweile einen Fürhrerschein? Nach der Nummer mit dem gefälschten holländischen Papier, hätte Otto-Normalbürger wahrscheinlich erst einmal eine MPU machen müssen und dann eine lange Sperrzeit bekommen.

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