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20.000 Euro
Böllerwerfer muss Schadenersatz an Köln zahlen

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Foto: firo

Ein Böllerwerfer muss dem 1. FC Köln mehr als 20 000 Euro Schadenersatz zahlen.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Donnerstag entschieden. Bei der Summe handele es sich um den anteiligen Betrag der Verbandsstrafe, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) dem Verein auferlegt hatte. Der Mann hatte bei einem Zweitliga-Heimspiel der Kölner gegen den SC Paderborn im Februar 2014 einen Knallkörper gezündet, durch den sieben Zuschauer verletzt worden waren.

Der DFB hatte gegen den 1. FC Köln eine Strafe verhängt, die der Verein von dem Fan zurückverlangte. Nachdem das OLG dies zunächst abgelehnt hatte, war der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gelandet. Dieser hatte entschieden, dass Krawallmacher für Geldstrafen haften, die Fußballvereine wegen des Fehlverhaltens von Randalierern im Stadion zahlen müssen. Der BGH verwies den Fall zurück an das OLG, das nun über die Höhe des Schadenersatzes befinden musste.

Der 1. FC Köln hatte von dem Böllerwerfer 30 000 Euro verlangt. Laut Urteil muss der Mann nun 20 340 Euro plus Zinsen zahlen. Bei dem Betrag handele es sich um den prozentualen Anteil, bezogen auf die Summe der Einzelstrafen, die der DFB wegen verschiedener Vorfälle gegen den Verein verhängt hatte. Insgesamt musste der 1. FC Köln seinerzeit 60 000 Euro Strafe zahlen und 20 000 Euro in Kameras zur Stadionüberwachung stecken.

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9 FC Ingolstadt 0 0 0 0 0:0 0 0
10 Jahn Regensburg 0 0 0 0 0:0 0 0
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  • Jawattenn 09.03.2017 23:09 Uhr
    Na also! Geht doch! Hoffentlich werden noch mehr solcherlei Urteile gefällt. Richtig gemacht effzeh.
  • C-bra 10.03.2017 09:18 Uhr
    Eine gute Nachricht! Parallel zum anzunehmenden Stadionverbot hat das vielleicht Signalwirkung. Aber eben nur vielleicht, denn Schwachköpfe ohne Großhirn gibt es ja viele.
    Ich wünsche mir allgemein härteres und konsequenteres Durchgreifen. Man muss der Polizei aber auch entspr. Möglichkeiten geben - sonst bleibt es beim bekannten _mittags in Gewahrsam, abends wieder in der Stammkneipe_.

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