Vor mehr als drei Monaten siegte RWO bei Rot Weiss Ahlen mit 2:1. Doch die Ahlener legten Einspruch gegen die Spielwertung ein, da der Ahlener Spieler Rene Klingenburg von einem Bierbecher aus der RWO-Kurve getroffen wurde.
In einem ersten Urteil wurden die Kleeblätter zwar zu einer Geldstrafe aber nicht zu einem Punktabzug verurteilt. Aufgrund dieser Entscheidung gingen die Wersestädter in Berufung, die am Donnerstagabend vor dem WDFV-Verbandsgericht unter Vorsitz von Heinz-Hubert Werker verhandelt wurde. Die Kammer urteilte, dass die Berufung von RW Ahlen abgewiesen und eine erneute Revision nicht zugelassen wird. Somit ist das erste Urteil rechtskräftig.




















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