Einen ersten Schlussstrich hat jetzt das Amtsgericht Siegen unter die diversen Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit der Pleite der RH Alurad-Gruppe von Rüdiger Höffken gezogen.
„Abgewickelt“ wurde die Firma Artec, eine der vielen RH-Töchter, die durch die Geschäftsführer Rüdiger Höffken und Wolfgang Späth geführt wurden. Nach einer Auflistung des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen allein gegen die Artec gut neun Millionen Euro, zur Verteilung steht etwas mehr als eine halbe Million Euro.
Weitere Rechtsstreitigkeiten
Auch nach Abschluss des Strafverfahrens gegen Rüdiger Höffken, wurden und werden in einer ganzen Reihe von Fragen die Gerichte bemüht. Strittig sind Forderungen der Insolvenzverwalter gegen die ICW II und die Star-Wheels.
Rüdiger Höffken selbst, der als Schatzmeister bei Schalke 04 und Bauer im Kölner Dreigestirn Bekanntheit erlangte, sitzt derzeit im offenen Vollzug in Bielefeld-Senne und ist unter der Woche in einem seiner Frau gehörenden Lüdenscheider Unternehmen tätig.
Da die langen Fahrzeiten es schwierig machen, immer pünktlich wieder in der Vollzugsanstalt zu erscheinen, arbeitet Höffken nur an drei Tagen in der Woche in Lüdenscheid und bleibt an zwei Tagen in der JVA, um Schreibarbeiten zu erledigen. Die zwei „Bürotage“ schaffen für die restlichen drei Tage eine gewisse Flexibilität. Da der Attendorner sich den Status eine „Vorzeigehäftlings“ erworben hat, sind die Haftbedingungen, wie bei anderen auch, nach und nach gelockert worden. So kann er die Wochenenden bereits jetzt in Attendorn verbringen.
Im Laufe dieses Jahres soll über eine Verlegung Höffkens in die JVA Ewig entschieden werden. Wie aus JVA-Kreisen zu erfahren war, bestanden dort zunächst Bedenken gegen eine Verlegung. Höffken sei in Attendorn zu bekannt, und wenn er als Freigänger am Wochenende oder zu anderen Zeiten in der Stadt gesehen werde, würde dies nur zu Gerede führen.
Diese Bedenken scheinen ausgeräumt.
502 Tage in U-Haft
Im März 2013 war Rüdiger Höffken vom Landgericht Dortmund zu fünf Jahren und zehn Monaten, in einem späteren Verfahren zu zwei weiteren Monaten Gefängnis verurteilt worden. Erst fast zwei Jahre später, im Dezember 2014 wurde das Urteil rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten die Revisionsanträge beim Bundesgerichtshof zurückgezogen. Seine Haftstrafe angetreten hat er schließlich im April 2016.
Da die lange U-Haft von 502 Tage in der Justizvollzugsanstalt Essen angerechnet wird, kann 2018 darüber entschieden werden, ob dem ehemaligen Felgenzar wegen guter Führung die Hälfte seiner Strafe erlassen wird.




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