Richterin Antje Reim spricht im Saal 140 des Duisburger Landgerichts gleich ein doppeltes Urteil. Sie entscheidet zum einen, ob die im Juni 2013 ausgesprochene Kündigung des MSV-Vorstandes, damals geführt von Udo Kirmse, rechtmäßig war. Darüber hinaus schafft sie Klarheit, ob der MSV Anspruch auf Schadensersatz in Millionenhöhe hat. Roland Kentsch soll aus Sicht der Meidericher für die gescheiterte Zweitliga-Lizenzierung im Mai 2013 verantwortlich sein und dafür haften.
Freilich, es ist nur ein vorläufiges Ende des Verfahrens. Aus mehreren Gründen: Zum einen wird heute lediglich das Urteil verlesen. Die Begründung geht den Parteien danach schriftlich zu. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für beide Parteien, Einspruch zu erheben. Und schließlich: Selbst, wenn die Richterin dem MSV in Aussicht stellt, Kentsch in Regress zu nehmen, muss weiter weiterverhandelt werden. Die Höhe der Forderung ist dann Teil eines eigenen Gerichtsverfahrens. Die Zebras gehen von einer Summe in Höhe von mehr vier Millionen Euro aus. Da geht es um entgangene Fernsehgelder. In der 2. Liga gibt es da reichlich, in der dritten Klasse eher Brosamen.
Zweitägige Beweisaufnahme
Über die Chancen des MSV, vertreten durch Rechtsanwalt Frank Nolte, lässt sich nur spekulieren. Während der beiden Tage der Beweisaufnahme im September mussten sich die „Zeugen der Anklage“ intensive Nachfragen der Richterin gefallen lassen. Ex-MSV-Boss und Geldgeber Walter Hellmich sagte dagegen, dass er keine Bedingungen für eine Kreditstundung gestellt hätte, wenn er von den fatalen Folgen gewusst hätte. Diese Bedingungen stießen der DFL seinerzeit sauer auf.
Beim Nachweis einer rechtmäßigen Kündigung verwickelten sich die Vertreter des MSV Duisburg in Widersprüche. Udo Kirmse sagte gleich zweimal aus, weil er bei seiner ersten Anhörung nicht auf der Höhe seines Erinnerungsvermögens war.
Dritter Anlauf
Die rechtliche Aufarbeitung des Lizenzentzugs dauert inzwischen mehr als drei Jahre. Bereits 2013 hatte Kentsch erfolgreich Widerspruch gegen seine Kündigung vom 13. Juni eingelegt. Danach entschied das Landgericht, dass die Klage des MSV zulässig sei. Im September 2016 erfolgte an zwei langen Tagen die Suche nach der Wahrheit. Ursprünglich sollte das Urteil bereits im Januar gesprochen werden. Der Termin wurde aufgrund von dienstlichen Gründen vertagt, wie das Landgericht mitteilte. Gleiches galt für den zweiten Versuch im März 2017.
Ob für den MSV Duisburg aller guten Dinge drei sind, diese spannende Frage beantwortet sich heute am Vormittag.




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