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Streit und Atouba Donnerstag auf der Anklagebank
Schiedsrichter Gräfe sah das Fehlverhalten nicht

Die beiden Bundesliga-Profis Albert Streit (Eintracht Frankfurt) und Timothee Atouba (Hamburger SV) müssen sich am Donnerstag (12 Uhr) vor dem DFB-Sportgericht bei einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main für ihr Fehlverhalten verantworten. Der DFB-Kontrollausschussvorsitzende Horst Hilpert (Bexbach) hatte Anklage gegen beide Spieler wegen der Vorfälle beim Bundesliga-Spiel am Samstag erhoben.

Streit hatte Atouba beim 2:1 der Eintracht gegen den HSV bei einem Zweikampf in die Genitalien gegriffen, woraufhin sich dieser mit einem Ellenbogenschlag revanchierte. Beide Akteure sind als Beschuldigte angeklagt und gleichzeitig in der Rolle des Zeugen. Zur Klärung des Sachverhalts wurde die mündliche Verhandlung anberaumt.

Im Gegensatz zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens gegen den Bremer Naldo am Montag hat Schiedsrichter Manuel Gräfe (Berlin) bei der Befragung durch den Kontrollausschuss mitgeteilt, dass er die im Fernsehen sichtbaren Handlungen der beiden Spieler Streit und Atouba nicht gesehen habe. Deshalb ist nach DFB-Rechtsprechung eine Anklage wegen krass sportwidrigen Verhaltens zulässig.

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