Hintergrund sind Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Tönnies und Aufsichtsratsmitglied Andreas Horn.
Horn wandte sich gegen einen Beschluss des Schalker Ehrenrates vom 27. Februar 2017, ihn für zwölf Monate aus dem Schalker Kontrollgremium zu suspendieren. Der Ehrenrat hatte den Versuch von Horn, Tönnies im Jahr 2016 zum Verzicht auf Wiederwahl oder zu einem späteren Rückzug zu bewegen, als Verstoß gegen die Vereinssatzung bewertet und das Vorgehen von Horn als unsportlich und unehrenhaft bezeichnet.
Das Landgericht Essen hatte mit einem Urteil vom 8. Mai 2017 die Suspendierung Horns als grob unbillig eingeordnet und der einstweiligen Verfügung Horns zugestimmt. Horn hatte zuvor beim Landgericht beantragt, den Beschluss des Ehrenrates bis zum für Montag anberaumten Berufungsverfahrens auszusetzen.
Zwischenzeitlich hatte das Landgericht Essen mit einem weiteren und noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 14. August 2017 die erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben, weil der Kläger diese nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Monatsfrist vollzogen habe, teilte das Oberlandesgericht Hamm am Donnerstag mit.




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