Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bestätigte am Donnerstagmittag, dass das Urteil des DFB-Sportgerichtes rechtskräftig sei.
Schalkes Sportdirektor Christian Heidel hatte noch am Donnerstagmorgen während der Pressekonferenz der Schalker erklärt, die Möglichkeit eines Einspruches zu erörtern. "Wir haben Widerspruch eingelegt, weil wir der Auffassung sind, dass eine Sperre für ein Spiel genügt", sagte Heidel: "Wir prüfen eine Berufung, das würde bedeuten, dass es in die mündliche Verhandlung geht."
Heidel hatte aber auch betont, dass in einer Berufung der Fall in einer mündlichen Verhandlung neu aufgerollt würde und auch die Möglichkeit bestehe, dass das Strafmaß gegen Bentaleb erhöht werde.
Bentaleb war wegen einer Tätlichkeit gegen Nationalspieler Lars Stindl im Spiel gegen Borussia Mönchengladbach (1:1) gesperrt worden. Die Saison ist für den algerischen Nationalspieler damit beendet.
Schalke benötigt aus den Spielen beim FC Augsburg am kommenden Samstag und eine Woche später gegen Eintracht Frankfurt (beide 15.30 Uhr/Sky) noch höchstens einen Punkt, um den Einzug in die Champions League perfekt zu machen.

 
    
     
            
            
         
                    
 
                    

 
                                 
                                 
                                 
                                 
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