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Verfahren gegen Ullrich eingestellt
"Nicht vorbestraft"

Die "Akte Jan Ullrich" ist geschlossen worden. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Verfahren gegen den ehemaligen deutschen Radsportstar Jan Ullrich wegen "Täuschung und Betruges zum Nachteil seiner Arbeitgeber" Telekom/T-Mobile sowie Coast durch Doping eingestellt. Dies teilte die Ermittlungsbehörde am Montagmittag mit.

Grundlage der Einigung gemäß Paragraf 153.1 der Strafprozessordnung ist die Zahlung eines sechsstelligen Euro-Betrages durch den Tour-Sieger von 1997 an gemeinnützige Institutionen sowie die Staatskasse.

Damit gilt Ullrich als nicht vorbestraft. Der 34-Jährige hat bis heute bestritten, je betrogen zu haben.

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