"Entweder hat der DEB die sportpolitische Brisanz dieses Falls nicht erkannt oder er glaubt, die Angelegenheit aussitzen zu können. Die logische Konsequenz daraus ist die Kündigung des Vertrages über die Trainingskontrollvereinbarung mit dem DEB", begründete der NADA-Vorstandsvorsitzende Armin Baumert den Schritt.
Busch hatte am 6. März eine unangemeldete Dopingkontrolle zunächst verweigert und fünf Stunden später nachgeholt. Die Probe war negativ. Der DEB hatte daraufhin eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen und eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro sowie 56 Stunden gemeinnützige Arbeit verhängt.
Die NADA wertet dagegen den verweigerten Test gemäß ihres Codes als positiven Test und verlangt eine Sperre. Die eingeschaltete Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) verzichtete allerdings auf den Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS.
