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Bochum und Rostock zu Geldstrafen verurteilt
Urteile sind rechtskräftig

Bundesligist VfL Bochum und Zweitligist Hansa Rostock sind vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe belegt worden.

Während Erstliga-Absteiger Rostock 10.000 Euro Strafe zahlen muss, verurteilte das DFB-Sportgericht die Bochumer zu einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro.

Vor der Bundesliga-Begegnung der vergangenen Saison zwischen dem VfL Bochum und Hansa Rostock am 17. Mai 2008 waren im Rostocker Zuschauerblock mehrere Rauchbomben und Feuerwerkskörper entzündet worden. Der Spielbeginn verzögerte sich daraufhin um mehrere Minuten. Außerdem waren auch während des Spiels im Rostocker Fanblock Rauchbomben abgebrannt worden.

Beide Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, diese sind somit rechtskräftig.

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