Im Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien um Lohnfortzahlungen für den seit Februar 2008 beurlaubten Meyer ist am Freitag auch ein Gütetermin vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg gescheitert.
Beiden Parteien wurde eine Frist bis Mitte Oktober eingeräumt, um doch noch eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Sollte auch dieser letzte Versuch scheitern, wird vor dem Arbeitsgericht prozessiert. Falls Meyer dann Recht bekommt, stehen ihm rund 1,7 Millionen Euro an Gehaltszahlungen zu.
Der ehemalige FCN-Coach drängt auf eine Weiterzahlung seines vertraglich fixierten Gehalts von monatlich 140.000 Euro bis zum festgelegten Vertragsende am 30. Juni 2009. Der Verein sieht das Beschäftigungsverhältnis dagegen mit dem 30. Juni 2008 als beendet an, weil Meyer betont haben soll, in der zweiten Liga nicht arbeiten zu wollen.
Meyer hält dagegen, sein Vertrag sei nicht gekündigt, sondern er lediglich beurlaubt worden. "Ich will das Geld, das mir zusteht", sagte er. Anfang August war bereits ein erster Schlichtungsversuch der Streitsache beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) gescheitert.
Meyer war beim Gütetermin am Freitag selbst vor Ort und führte seine Argumente vor 30 Zuhörern und zahlreichen Medienvertretern aus. Der Club wurde von Vizepräsident Ralf Woy und Anwalt Christoph Schickhardt vertreten. In der etwa anderthalbstündigen Sitzung unter Leitung der Richterin Alexandra Willmar wurde festgestellt, dass eine gütliche Einigung derzeit nicht möglich ist.
Rosenkrieg-Stimmung zwischen "Club" und Hans Meyer
Gütetermin vor dem Landgericht gescheitert
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