Da Ahlmann bereits seit seiner Suspendierung bei Olympia am 21. August nicht mehr an Turnieren teilnehmen durfte, endet die Sperre bereits am 18. Dezember 2008. Der Reiter muss zudem eine Geldstrafe von rund 870 Euro (1300 Schweizer Franken) zahlen und hat die Gerichtskosten in Höhe von rund 1000 Euro zu tragen.
Ahlmanns Wallach Cöster war nach der ersten Runde im Nationenpreis bei Olympia in Hongkong positiv auf die für den Wettkampf unerlaubte Substanz Capsaicin getestet worden. Anschließend wurde er sofort suspendiert. Die B-Probe bestätigte das Ergebnis. Neben Ahlmann wurden bei den Pferden von vier weiteren Springreitern in Hongkong Capsaicin oder ein ähnliches Mittel gefunden. Der 33 Jahre alte Reiter hat nun 30 Tage Zeit, die Entscheidung der FEI vor dem Internationalen Gerichtshof CAS in Lausanne anzufechten.
