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Nachgetreten: Strafrechtliches Verfahren gegen Welper Akteur
Urteil über angebliche Kopfnuss gefallen

Am zweiten Spieltag in der Kreisliga C5 in Bochum - im Spiel SG Welper III gegen SC Oberstüter II - wurde im Rücken des Schiedsrichters ein Kampf ausgefochten, bei dem es einen Faustschlag gegeben hat und eine Kopfnuss gegeben haben soll (RS berichtete). Die Kreisspruchkammer musste eingreifen und hat nun ihr Urteil bekannt gegeben.

Im Rücken des Schiedsrichter kam es damals zu einer Pöbelei und einem Faustschlag eines Oberstüter Akteurs. Dem soll allerdings eine Kopfnuss des Welper Provokateurs vorausgegangen sein.

Aufgrund der unterschiedlichen Zeugenaussagen musste ein sportstrafrechtliches Verfahren mit Zeugeneinladungen durchgeführt werden, bei dem beide Seiten ihren Standpunkt darlegten. Die Kreisspruchkammer befand den Welper Akteur daraufhin für nicht schuldig, der Oberstüter Spieler wurde schon im vorigen Verfahren wegen der Tätlichkeit für sechs Wochen gesperrt.

Kurz Notiert / Amateurfußballnews

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