Der Akteur Dennis Bührer war - so die Überzeugung - nach einer abgesessenen Sperre nicht spielberichtigt. Letztendlich geht es um die Klärung von widersprüchlichen Statuten des Verbandes in Duisburg und des DFB. Es geht thematisch um eine zusätzliche Schutzfrist von 48 Stunden nach dem Absitzen der eigentlichen Sperre. Die übergeordnete DFB-"Gesetzgebung" kennt das nicht. Die nächste entscheidende Instanz ist das Verbandsgericht in Duisburg (Vorsitzender Heinz-Hubert Werker). Dann könnte RWE mit Rechtsbeistand Professor Dr. Markus Buchberger noch vor das DFB-Gericht in Frankfurt am Main ziehen.
RWE II: Einspruch wurde eingelegt
Fall Bührer geht weiter
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