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Radsport: Ullrich schwört unter Eid auf seine Unschuld
Erster Auftritt vor Gericht

Jan Ulrich bleibt dabei: Er will nicht gedopt haben. Das bestätigte der frühere Radsportstar sogar unter Eid. Der Fahrer des ehemaligen Team T-Mobile bestritt bei seinem ersten Auftritt vor der deutschen Justiz in einer über einstündigen Aussage unter Eid alle Dopingvorwürfe für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2003. Für das Oberlandesgericht Düsseldorf war dies die entscheidende Aussage zur Urteilsfindung: Ullrich wurden in zweiter Instanz vom Zivilsenat 340.000 Euro plus Zinsen (letztlich fast 500.000 Euro) aus dem vorzeitig beendeten Vertrag mit dem früheren Team Coast zugesprochen.

Er hatte den damaligen Chef des Rennstalls, Günther Dahms, verklagt, ihm Restvergütung und Schadenseratz in dieser Höhe zu zahlen. In erster Instanz war Dahms schon am 29. September 2004 vom Landgericht Duisburg zur Zahlung von 1,46 Millionen Euro an Ullrich verurteilt worden. Der frühere Radprofi reduzierte dann auch im Wissen um den Konkurs des Rennstalls seine Forderung.

Ullrich schwor vor Gericht, im betreffenden Zeitraum 2003 keine Dopingmittel oder Methoden verwendet zu haben, die nach den Regularien des Radsport-Weltverbandes UCI oder des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) verboten sind.

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