"Es kann nicht sein, dass die Kosten des Spielbetriebes von den ehrenamtlich geführten Amateurvereinen selbst getragen werden müssen, mögliche Einnahmen aber von gewinnorientierten kommerziellen Unternehmen wie der Hartplatzhelden GmbH abgeschöpft werden", erklärte DFB-Vizepräsident Rainer Koch die Rechtsauffassung des Verbandes.
In erster Instanz hatte sich das Landgericht Stuttgart der Rechtsauffassung des WFV und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), dass alleine dem Verband als Veranstalter das ausschließliche Recht an Bewegtbildern von Spielen aus seinem Verbandsgebiet zusteht, angeschlossen.
Gegenstand des Verfahrens ist weiterhin die Frage, ob auf dem Internetportal der "Hartplatzhelden GmbH" Bewegtbilder aus den Ligen des WFV ohne dessen Zustimmung präsentiert werden dürfen. Laut DFB-Vizepräsident Rainer Koch, im Verband für Rechtsfragen zuständig, war bereits der Erfolg in erster Instanz "ein wichtiger Sieg für den Amateurfußball und seine Vereine."
